
November 2010
Zahnzusatzversicherung
Sorgen sie vor - mit Prophylaxe und einer Zahnzusatzversicherung - fuer eine bessere Versorgung.
Die Leistungen der Krankenkassen wurden seit 2005 stark reduziert. Bei Kronen, Brücken und anderem Zahnersatz zahlen die Krankenkassen nur noch Festzuschüsse zu den Behandlungskosten. Die Differenz zur den entstehenden Behandlungskosten trägt der Patient. Wer besser versorgt werden will als dies in der Sozialgesetzgebung* als absolute Basisversorgung vorgesehen wurde, sollte frühzeitig vorsorgen - mit einer Zahnzusatzversicherung für die ganze Familie. Unser Tipp: Abschluß einer Zusatzversicherung VOR Behandlungsbeginn. Sozialgesetzbuch 5, § 12, Wirtschaftlichkeitsgebot: "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten."
